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Allgemeine Vermietungsbedingungen der Oldtimer Paradies Hamburg GmbH

1. Mietpreis
Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Bei Rückgabe eines Fahrzeugs auf einer Insel oder im Ausland werden Rückführungskosten berechnet, deren Höhe vom Abgabeort abhängen. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Das Oldtimer Paradies erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von € 12,50. Ebenso trägt der Mieter etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz.

2. Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit der Oldtimer Paradies Hamburg GmbH am vereinbarten Ort während der Öffnungszeiten der Oldtimer Paradies Hamburg GmbH zurückzugeben.

3. Zahlungsweise
Bei Anmietung ist eine Anzahlung mind. in Höhe des zu erwartenden Endpreises zu leisten. Der Restbetrag ist bei Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 5,00 erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mind. aber 6 % jährlich. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.

4. Reservierung, Übernahme und Abbestellung
Reservierungen sind verbindlich für den jeweiligen Fahrzeugtypen. Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist Oldtimer Paradies Hamburg an die Reservierung nicht mehr gebunden. Abbestellungen müssen bis spätestens 24 Std. vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht das nicht, ist ein Tagesgrundpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.

5. Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

6. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:
(a) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings,
(b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen,
(c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
(d) zur Weitervermietung,
(e) für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur innerhalb Europas gestattet.

7. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung der Oldtimer Paradies Hamburg GmbH in Auftrag gegeben werden.

8. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- und sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat der Oldtimer Paradies Hamburg GmbH, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

9. Haftung des Mieters
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten dieser Bedingungen haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Verkehrswert des Fahrzeuges, abzüglich des Restwertes, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

10. Haftung der Oldtimer Paradies Hamburg GmbH
Jegliche Haftung der Oldtimer Paradies Hamburg GmbH wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die Oldtimer Paradies Hamburg GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

11. Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche der Oldtimer Paradies Hamburg GmbH gegen den Mieter erst fällig, wenn die Oldtimer Paradies Hamburg GmbH Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird die Oldtimer Paradies Hamburg GmbH den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg.

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